Impressumspflicht für deutsche Websites in 2026
DACH-Länder verlangen ein Impressum auf jeder kommerziellen Website. Hier sind die rechtliche Grundlage, die feldweise Checkliste und die häufigsten Fehler, die Abmahnungen auslösen.
Unter Compliance-Fehlern sind fehlende Impressums einzigartig: leicht zu erkennen, leicht durchzusetzen, mit eingebautem privaten Durchsetzungsmechanismus — der Abmahnung. Für KMU im DACH-Raum ist das Impressum die Compliance-Maßnahme mit dem niedrigsten Aufwand und dem höchsten Effekt.
Rechtsgrundlage
Deutschland. Bis Mai 2024 in §5 TMG, jetzt in §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), der deutschen Umsetzung des Digital Services Act. Inhaltlich unverändert.
Österreich. §24 und §25 Mediengesetz (MedienG) verlangen Offenlegung für jedes „periodische elektronische Medium" — von Gerichten weit ausgelegt. Felder unterscheiden sich leicht.
Schweiz. Weniger detailliert: Art. 322 StGB für Medien, FINMA-spezifisch für Finanzdienste. Praxis: Ein deutsches Impressum reicht für Schweizer Kunden und Behörden.
Die deutsche Feld-für-Feld-Checkliste
§5 DDG verlangt — leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar:
- Vollständiger Firmenname und Rechtsform (GmbH, UG, AG, e.K., GbR, Einzelunternehmen).
- Vertretungsberechtigte Person bei juristischen Personen (Geschäftsführer, Vorstand).
- Postanschrift — echte ladungsfähige Anschrift, kein Postfach. Bei Einzelpersonen ohne Geschäftsräume ist das die Wohnanschrift.
- Kontaktdaten für schnelle elektronische Kommunikation: E-Mail-Adresse (kein bloßes Kontaktformular) und Telefon oder Echtzeit-Kanal.
- Handelsregister-Eintrag falls vorhanden: Registergericht und HRA/HRB-Nummer.
- Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) falls vorhanden.
- Reglementierter Beruf ggf.: Kammer, Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat, berufsrechtliche Regelungen.
- OS-Plattform-Link (ec.europa.eu/consumers/odr) für B2C-E-Commerce.
- Erklärung zur Verbraucherschlichtung: Teilnahme an Streitbeilegung und wo.
- V.i.S.d.P. bei journalistisch-redaktionellen Inhalten.
Was Auditoren über die Felder hinaus prüfen
- Link-Sichtbarkeit. Im Footer jeder Seite, exakt „Impressum" beschriftet.
- Klick-Anzahl. In zwei Klicks erreichbar (ein Klick die übliche Auslegung).
- Markup. Echtes
<a>-Tag, von Crawlern indexierbar — kein reiner JS-Modal. - Konsistenz mit Datenschutzerklärung. Verantwortlicher im Impressum = in der Datenschutzerklärung.
- Mobile Darstellung. Auf kleinen Viewports genauso erreichbar wie auf Desktop.
Häufige Fehler
Postfach statt Straßenadresse. Nicht zulässig. DDG verlangt ladungsfähige Anschrift.
Kontaktformular statt E-Mail. Gerichte haben mehrfach entschieden: Ein Formular allein erfüllt die „schnelle elektronische Kommunikation" nicht.
Fehlende Telefonnummer. §5 verlangt direkten Kontakt. Telefon ist Standard.
Fehlender OS-Link. Seit 2016 Pflicht für jeden B2C-Online-Verkäufer.
Fehlende USt-IdNr. Wer eine hat, muss sie nennen. Steuernummer ist nicht ausreichend.
Das Abmahn-Muster
Spezialisierte Kanzleien oder Wettbewerber suchen Sites ohne konformes Impressum, schicken ein Standard-Schreiben mit Unterlassungs- und Kostenforderung und kassieren. Durchschnittliche Kosten: 500–2.500 €. Heilung trivial billig — die Folgen des Nichthandelns real.
Wie Veracly Impressums prüft
Veracly prüft den Impressum-Link auf jeder Seite, validiert jedes nach §5 DDG erforderliche Feld, kennzeichnet fehlende Felder mit exakter Aufsichtsreferenz und scannt wöchentlich neu. Scan starten.
Siehe auch: Website-Compliance-Audit · DSGVO-Cookie-Audit
Häufige Fragen
Braucht meine Website ein Impressum?
Ist Ihre Site in Deutschland erreichbar und kommerziell tätig — auch eine One-Person-Freelancer-Landingpage oder ein kostenloses Tool eines Unternehmens — dann ja. Rechtsgrundlage ist §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ersetzt seit Mai 2024 das TMG). Österreich nach §25 MedienG, Schweiz nach Art. 322 StGB.
Wohin gehört der Impressum-Link?
In den Footer jeder Seite, mit dem Linktext „Impressum" — nicht abgekürzt, nicht in einem Untermenü versteckt. In zwei Klicks von jeder Seite erreichbar. Ein sichtbarer Footer-Link erfüllt das, ein Link nur in einem Untermenü nicht.
Was ist eine Abmahnung?
Ein formelles anwaltliches Schreiben eines Wettbewerbers oder Verbraucherschutz-Anwalts mit Kosten- und Unterlassungsforderung. Fehlende oder unvollständige Impressums sind das klassische Abmahn-Ziel — typische Kosten 500–2.500 €, höher bei Ignorieren.
Gilt die Pflicht auch für eine englischsprachige Site außerhalb Deutschlands?
Ist die Site in Deutschland erreichbar und richtet sich an deutsche Nutzer (deutsche Sprache, EUR-Preise, .de-Domain, DE-Werbung), wenden deutsche Verbraucherschutzgerichte das DDG unabhängig vom Sitz an. Reine englischsprachige Sites ohne DE-Targeting sind meist unbedenklich.
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