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Impressumspflicht für deutsche Websites in 2026

DACH-Länder verlangen ein Impressum auf jeder kommerziellen Website. Hier sind die rechtliche Grundlage, die feldweise Checkliste und die häufigsten Fehler, die Abmahnungen auslösen.

Von Veracly Compliance Team7 Min. Lesezeit

Unter Compliance-Fehlern sind fehlende Impressums einzigartig: leicht zu erkennen, leicht durchzusetzen, mit eingebautem privaten Durchsetzungsmechanismus — der Abmahnung. Für KMU im DACH-Raum ist das Impressum die Compliance-Maßnahme mit dem niedrigsten Aufwand und dem höchsten Effekt.

Rechtsgrundlage

Deutschland. Bis Mai 2024 in §5 TMG, jetzt in §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), der deutschen Umsetzung des Digital Services Act. Inhaltlich unverändert.

Österreich. §24 und §25 Mediengesetz (MedienG) verlangen Offenlegung für jedes „periodische elektronische Medium" — von Gerichten weit ausgelegt. Felder unterscheiden sich leicht.

Schweiz. Weniger detailliert: Art. 322 StGB für Medien, FINMA-spezifisch für Finanzdienste. Praxis: Ein deutsches Impressum reicht für Schweizer Kunden und Behörden.

Die deutsche Feld-für-Feld-Checkliste

§5 DDG verlangt — leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar:

  • Vollständiger Firmenname und Rechtsform (GmbH, UG, AG, e.K., GbR, Einzelunternehmen).
  • Vertretungsberechtigte Person bei juristischen Personen (Geschäftsführer, Vorstand).
  • Postanschrift — echte ladungsfähige Anschrift, kein Postfach. Bei Einzelpersonen ohne Geschäftsräume ist das die Wohnanschrift.
  • Kontaktdaten für schnelle elektronische Kommunikation: E-Mail-Adresse (kein bloßes Kontaktformular) und Telefon oder Echtzeit-Kanal.
  • Handelsregister-Eintrag falls vorhanden: Registergericht und HRA/HRB-Nummer.
  • Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) falls vorhanden.
  • Reglementierter Beruf ggf.: Kammer, Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat, berufsrechtliche Regelungen.
  • OS-Plattform-Link (ec.europa.eu/consumers/odr) für B2C-E-Commerce.
  • Erklärung zur Verbraucherschlichtung: Teilnahme an Streitbeilegung und wo.
  • V.i.S.d.P. bei journalistisch-redaktionellen Inhalten.

Was Auditoren über die Felder hinaus prüfen

  • Link-Sichtbarkeit. Im Footer jeder Seite, exakt „Impressum" beschriftet.
  • Klick-Anzahl. In zwei Klicks erreichbar (ein Klick die übliche Auslegung).
  • Markup. Echtes <a>-Tag, von Crawlern indexierbar — kein reiner JS-Modal.
  • Konsistenz mit Datenschutzerklärung. Verantwortlicher im Impressum = in der Datenschutzerklärung.
  • Mobile Darstellung. Auf kleinen Viewports genauso erreichbar wie auf Desktop.

Häufige Fehler

Postfach statt Straßenadresse. Nicht zulässig. DDG verlangt ladungsfähige Anschrift.

Kontaktformular statt E-Mail. Gerichte haben mehrfach entschieden: Ein Formular allein erfüllt die „schnelle elektronische Kommunikation" nicht.

Fehlende Telefonnummer. §5 verlangt direkten Kontakt. Telefon ist Standard.

Fehlender OS-Link. Seit 2016 Pflicht für jeden B2C-Online-Verkäufer.

Fehlende USt-IdNr. Wer eine hat, muss sie nennen. Steuernummer ist nicht ausreichend.

Das Abmahn-Muster

Spezialisierte Kanzleien oder Wettbewerber suchen Sites ohne konformes Impressum, schicken ein Standard-Schreiben mit Unterlassungs- und Kostenforderung und kassieren. Durchschnittliche Kosten: 500–2.500 €. Heilung trivial billig — die Folgen des Nichthandelns real.

Wie Veracly Impressums prüft

Veracly prüft den Impressum-Link auf jeder Seite, validiert jedes nach §5 DDG erforderliche Feld, kennzeichnet fehlende Felder mit exakter Aufsichtsreferenz und scannt wöchentlich neu. Scan starten.

Siehe auch: Website-Compliance-Audit · DSGVO-Cookie-Audit

Häufige Fragen

Braucht meine Website ein Impressum?+

Ist Ihre Site in Deutschland erreichbar und kommerziell tätig — auch eine One-Person-Freelancer-Landingpage oder ein kostenloses Tool eines Unternehmens — dann ja. Rechtsgrundlage ist §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ersetzt seit Mai 2024 das TMG). Österreich nach §25 MedienG, Schweiz nach Art. 322 StGB.

Wohin gehört der Impressum-Link?+

In den Footer jeder Seite, mit dem Linktext „Impressum" — nicht abgekürzt, nicht in einem Untermenü versteckt. In zwei Klicks von jeder Seite erreichbar. Ein sichtbarer Footer-Link erfüllt das, ein Link nur in einem Untermenü nicht.

Was ist eine Abmahnung?+

Ein formelles anwaltliches Schreiben eines Wettbewerbers oder Verbraucherschutz-Anwalts mit Kosten- und Unterlassungsforderung. Fehlende oder unvollständige Impressums sind das klassische Abmahn-Ziel — typische Kosten 500–2.500 €, höher bei Ignorieren.

Gilt die Pflicht auch für eine englischsprachige Site außerhalb Deutschlands?+

Ist die Site in Deutschland erreichbar und richtet sich an deutsche Nutzer (deutsche Sprache, EUR-Preise, .de-Domain, DE-Werbung), wenden deutsche Verbraucherschutzgerichte das DDG unabhängig vom Sitz an. Reine englischsprachige Sites ohne DE-Targeting sind meist unbedenklich.

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