Website-Compliance in Finnland: Cookies, DSGVO und Barrierefreiheit
Finnland teilt die Cookie-Aufsicht auf zwei Behörden auf und beendete bereits 2021 die Einwilligung per Browser-Einstellung. So gelten Cookie-Regel, DSGVO und der European Accessibility Act für eine finnische Website.
Finnland wendet dieselben EU-Regeln an wie der Rest der Union — DSGVO für personenbezogene Daten, ePrivacy für Cookies und Speicher und der European Accessibility Act für Barrierefreiheit — aber die Umsetzung hat zwei Besonderheiten: Die Cookie-Aufsicht ist auf zwei Behörden aufgeteilt, und Finnland beendete früh die „Einwilligung" per Browser-Einstellung. Dieser Leitfaden ordnet die drei Rahmen so, wie sie 2026 für eine finnische Website gelten.
Die drei geltenden Rahmen
- DSGVO + Tietosuojalaki. Die DSGVO gilt direkt, ergänzt durch das finnische Datenschutzgesetz (Tietosuojalaki, 1050/2018). Behörde ist das Office of the Data Protection Ombudsman (Tietosuojavaltuutettu).
- ePrivacy über den Act on Electronic Communications Services. Die Cookie-Speicherregel ist §205 des Gesetzes 917/2014, beaufsichtigt von Traficom.
- EAA über den Act on the Provision of Digital Services. Der European Accessibility Act wurde durch Änderungen bestehender Gesetze umgesetzt, u. a. des Gesetzes 306/2019, im Anwendungsbereich ab dem 28. Juni 2025.
Cookies: §205 und aktive Einwilligung
Nach §205 des Act on Electronic Communications Services erfordert das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät eine Einwilligung, sofern die Speicherung nicht strikt notwendig ist, um den angeforderten Dienst bereitzustellen. Analyse-Cookies wie _ga oder _pk_id sind nicht strikt notwendig und brauchen daher eine vorherige Opt-in-Einwilligung.
Der entscheidende Wandel kam 2021. Nachdem der stellvertretende Datenschutz-Ombudsmann im Mai 2020 entschied, dass der Verweis auf Browser-Datenschutzeinstellungen keine hinreichend aktive und ausdrückliche Einwilligung ist, gaben Traficom und das Office of the Data Protection Ombudsman gemeinsam eine überarbeitete Cookie-Leitlinie heraus. Die Kernpunkte:
- Einwilligung muss eine aktive, bestätigende Handlung sein — keine vorausgewählten Kästchen, keine konkludente Einwilligung.
- Nicht-essentielle Cookies dürfen nicht vor dieser Einwilligung gesetzt werden.
- Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren.
- „Einwilligung" per Browser-Einstellung ist nicht mehr zulässig.
Finnische Gerichte haben die Durchsetzung der Cookie-Gesetzgebung seither bekräftigt — diese Leitlinie lässt sich also nicht gefahrlos ignorieren. Sie deckt sich mit dem EU-weiten Konsens zur Reject-all-Parität und dazu, welcher Rahmen Cookies regelt.
Zwei Behörden, zwei Fragen
Finnlands geteiltes Modell ist wichtig, denn es ändert, wem Sie gegenüberstehen:
- Traficom (über ihr Cyber Security Centre) beaufsichtigt die Speicher-Regel — die §205-Frage, ob Informationen überhaupt auf dem Gerät gesetzt oder gelesen werden dürfen.
- Das Office of the Data Protection Ombudsman beaufsichtigt die Verarbeitung — die DSGVO-Frage, ob die per Cookie erhobenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden, mit gültiger Einwilligung und den erforderlichen Informationen.
Eine finnische Site braucht beides korrekt: eine gültige Speicher-Einwilligung nach §205 und eine gültige DSGVO-Grundlage samt Hinweis für das Weitere.
Barrierefreiheit: Gesetz 306/2019 und der EAA
Der Act on the Provision of Digital Services (306/2019) verlangt seit 2019 Barrierefreiheit vom öffentlichen Sektor und bestimmten öffentlich finanzierten und wesentlichen Diensten, gemessen an EN 301 549 — praktisch WCAG 2.1 Stufe A und AA. Der European Accessibility Act weitete die Pflichten ab dem 28. Juni 2025 auf viele verbrauchergerichtete private Produkte und Dienste aus. Bemerkenswert: Finnland setzte den EAA weitgehend durch Änderung bestehender Gesetze(einschließlich des Gesetzes 306/2019) um, nicht durch ein einzelnes neues Gesetz.
Aufsicht für digitale Barrierefreiheit ist die Regional State Administrative Agency for Southern Finland (Etelä-Suomen aluehallintovirasto), die Anforderungen u. a. durch Zwangsgelder nach dem Threatened Fines Act (1113/1990) durchsetzen kann.
Praktische Checkliste für eine finnische Site
- Kein nicht-essentielles Cookie, Pixel oder Storage-Write feuert vor der aktiven Einwilligung.
- Einwilligung erfolgt durch bestätigende Handlung — nicht über Browser-Einstellungen, keine vorausgewählten Kästchen.
- Ablehnen ist so einfach und prominent wie Akzeptieren.
- Eine Datenschutzerklärung benennt die Tracker und die DSGVO-Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
- Die Site erfüllt WCAG 2.1 AA (EN 301 549) für verbrauchergerichtete Inhalte.
Wie Veracly eine finnische Website prüft
Veracly bewertet eine finnische URL in einem Scan gegen alle drei Rahmen. Das Cookie-Modul erfasst jede Anfrage, jedes Cookie und jeden Speichervorgang vor der Banner-Interaktion und meldet Verstöße gegen die Speicher-Einwilligung (Feuern vor Einwilligung, Verlass auf Browser-Einstellungen, kein gleichwertiger Ablehnen-Weg). Das Barrierefreiheits-Modul lässt axe-core gegen das gerenderte DOM für WCAG 2.1 AA laufen. Jeder Befund ist von Ihnen in den DevTools reproduzierbar und dem berührten Rahmen zugeordnet.
Siehe auch: Website-Compliance in den Niederlanden · Eine Site über mehrere Jurisdiktionen prüfen · Der EAA für kleine und mittlere Unternehmen
Häufige Fragen
Kann ich mich in Finnland für die Cookie-Einwilligung auf Browser-Einstellungen verlassen?
Nein. Finnland hat das 2021 beendet. Nach einer Entscheidung des stellvertretenden Datenschutz-Ombudsmanns von Mai 2020 aktualisierten Traficom und das Office of the Data Protection Ombudsman die Cookie-Leitlinie gemeinsam: Einwilligung muss durch aktive, bestätigende Handlung erfolgen; ein Verweis auf Browser-Einstellungen ist keine gültige Einwilligung. Nicht-essentielle Cookies dürfen nicht vor der aktiven Einwilligung gesetzt werden, und Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren.
Wer setzt die Cookie-Regeln in Finnland durch?
Zwei Behörden. Traficom (die finnische Transport- und Kommunikationsbehörde, über ihr Cyber Security Centre) beaufsichtigt die technische Speicherregel nach §205 des Act on Electronic Communications Services. Das Office of the Data Protection Ombudsman (Tietosuojavaltuutettu) beaufsichtigt die DSGVO-Einwilligung und die Datenverarbeitung, die die Cookies auslösen. Finnische Gerichte haben die Durchsetzung dieser Regeln bestätigt.
Gilt der European Accessibility Act für meine finnische Website?
Für in den Anwendungsbereich fallende Verbraucherprodukte und -dienste ab dem 28. Juni 2025: ja. Statt eines neuen Gesetzes hat Finnland den EAA weitgehend durch Änderungen bestehender Gesetze umgesetzt, u. a. des Act on the Provision of Digital Services (306/2019). Digitale Dienste werden an EN 301 549 gemessen — praktisch WCAG 2.1 Stufe A und AA. Aufsicht für digitale Barrierefreiheit ist die Regional State Administrative Agency for Southern Finland.
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